Allgemeine Geschäftsbedingungen


Geschäftsbedingungen


  1. Bei allen Angeboten ist Irrtum, Auslassung und Zwischenverkauf bzw. -vermietung vorbehalten.
  2. Angebote und Mitteilungen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Empfänger eines Angebotes oder einer Mitteilung haftet für für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen entstehen.
  3. Der Empfänger eines Angebotes oder einer Mitteilung kann sich nur dann auf vorherige Kenntnis desselben berufen, wenn er diese innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Angebotes uns mitteilt und gleichzeitig den Nachweis hierfür erbringt.
  4. Vorkenntnisse eines Angebotes, für welches uns Alleinauftrag erteilt ist, schließt die Provisionspflicht des Angebotsempfängers nicht aus.
  5. Der Empfänger eines Angebotes übernimmt die volle Vermittlungs- und Nachweisgebürh allein, wenn er das Objekt in einer Zwangsversteigerung ersteht oder vom Konkursverwalter erwirbt oder es vom Ersteigerererwerber kauft, mietet, pachtet oder sich beteiligt.
  6. Von einem Vertragsabschluss ist uns unverzüglich schriftlich unter Angabe des Objektes und des Vertragsabschließenden Mitteilung zu machen. Auch dann, wenn der Abschluss nicht auf unsere Tätigkeit zurückzuführen ist.
  7. Anderweitige Abmachungen haben nur dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich getroffen wurden.
  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Nettetal.


Gebührensätze

  1. An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und Eigentumswohnungen für den Käufer und Verkäufer je 3,57 %.
  2. Ankaufsrecht für den Berechtigten 3,57 % des Verkehrswertes des Gesamtobjektes.
  3. Vorkaufsrecht für die Beteiligten 1,19 % des Verkehrswertes des Gesamtobjektes. Bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2,38 % des Kaufpreises.
  4. Mietverträge und Pachtverträge von der auf die gesamte Vertragsdauer, mindestens aber auf 5 und höchstens auf 10 Jahre entfallenden Nettomeiten, vom Mieter 3,57 %.
  5. Optionsrecht auf die Dauer der auf 5 Jahre entfallenden Nettomietsumme vom Mieter 3,57 %. Wird ein Optionsrecht neben einem Miet- oder Pachtvertrag eingeräumt, so dard die Gesamtsumme der Provision aus Mietvertrag und Optionsrecht 3,57 % der 10-Jahresnettomiete nicht übersteigen.

Die Maklerprovision ist für den Nachweis oder die Vermietung zu zahlen und fällig bei Vertragsabschluss.
In den oben genannten Gebührensätzen sind 19 % Mehrwertsteuer beinhaltet (Stand 01.01.2008).

Hans Kohnen GmbH, Immobilien RDM

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